Das Sterbeverfügungsgesetz wurde im Dezember im Parlament beschlossen und ist seit 01.01.2022 in Kraft. Die Petition „BEIHILFE ZUM SUIZID ERLAUBT? ABER WO BLEIBT DIE BEIHILFE ZUM LEBEN?“ wurde am 31.12.2021 mit 1653 UnterstützerInnen abgeschlossen. Der offene Brief wurde im Rahmen der Gesetzesbegutachtung an die PolitikerInnen herangetragen. Danke für die wichtige Unterstützung!

Hier die wichtigsten Links zum beschlossenen Gesetz:

Gesetzestext

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_242/BGBLA_2021_I_242.pdfsig

Erläuterungen

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01177/fname_1012538.pdf

Erlass

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Erlaesse/ERL_BMJ_20211228_2021_0_900_659/ERL_BMJ_20211228_2021_0_900_659.pd