Vor knapp einem Jahr hat der Verfassungsgerichtshof das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung aufgehoben. Die bisherige Regelung entspricht nicht der Verfassung. Gibt es bis 1. Jänner 2022 kein neues Gesetz, so ist die Beihilfe zum Suizid einfach erlaubt. Dies hätte schwerwiegende Folgen: Wer soll sie durchführen? Unter welchen Bedingungen? Wie verhindern wir, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen, sich töten zu lassen, um anderen „nicht zur Last zu fallen“? Sehr viele Fragen sind ungeklärt und dadurch geraten Betroffene, Fachkräfte und Angehörige in große Bedrängnis.

Aus Erfahrungen lernen
Die Erfahrungen in Ländern wie den Niederlanden oder Belgien zeigen, wie rasch sich eine Gesellschaft verändert und Menschen in schwierigsten Situationen nicht mehr die Hilfe erhalten, die sie für ein Leben in Würde bis zuletzt brauchen.

Petition unterstützen
Um die österreichische Regierung zum dringend notwendigen Handeln zu bewegen, hat das Vorstandsmitglied von aktion leben österreich Dr. Franz-Joseph Huainigg eine Online-Petition gestartet. Ihm und uns ist es ein großes Anliegen, ein Leben in Würde zu sichern. Die österreichische Regierung soll rasch und noch im September einen Gesetzesentwurf zur Beihilfe zum Suizid präsentieren, damit Zeit für Stellungnahmen bleibt. Auch wir werden uns einbringen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition hier.

https://www.dioezese-linz.at/institution/8073/article/187158.html