Leider ist jetzt schon eine argumentative Verengung und politische Inanspruchnahme des Themas „Sterbehilfe“ zu beobachten.

Wir nehmen von Seiten der Befürworter einen Kommunikationsstil wahr, den wir leider nur zu gut kennen von der Abtreibungsdebatte: starke Vereinfachung, Weitergabe von Teilinfor-mationen, Verschweigen von allem, was nicht ins Weltbild passt, Umfragen, die genauso gestaltet sind, dass sie die Ansicht der Auftraggeber bestätigen … all das halten wir bei einem so sensiblen, emotionalen, komplexen Thema für sehr schädlich.

Der Blick darauf, welche Möglichkeiten jetzt schon da sind, aber nicht ausreichend genützt werden, fehlt. Die Argumente der Hospizbewegung und Palliativ Care werden zu wenig gehört oder bewusst verschwiegen. 

Auseinandersetzung mit „Abtreibung“ endete mit einseitiger Liberalisierung: 
Wie wird es bei der Sterbehilfe sein?

Das Thema Schwangerschaftsabbruch war und ist für viele mit der Straffreistellung „erledigt“. Es fehlt an Schwangerenberatung, an Hinweisen auf die Beratung, es gibt keine Zahlen und selbst das Anliegen, es mögen Daten erhoben werden, wird als „Angriff“ abgetan und verweigert. Prävention wird kaum betrieben und wenig dafür getan.

Es wird nicht mehr darauf geschaut, wie die Situation wirklich ist oder was Menschen brauchen, sondern es wird stark vereinfacht eine Position vertreten, die sich gut verkaufen lässt: „Kampf für Frauenrechte“, auch wenn sie der Lebensrealität nicht entspricht. 

Jetzt das Chancenfenster für Information nützen! 

Es gibt zu wenig Wissen über Sterbebegleitung abseits des assistierten Suizids oder der Sterbehilfe. Menschen wissen nicht, welche Möglichkeiten sie jetzt schon haben. Rechtliche Instrumente wie Ärztegesetz, Erwachsenengesetz oder Patientenverfügungsgesetz sind nicht bekannt. 
Zweitens gibt es zu wenig Angebot: Palliativ Care und Palliativmedizin, Hospizdienste, eine gute Versorgung bei Pflegebedarf ist bei weitem nicht allen Menschen zugänglich. Pflegende Angehörige sind oft selbst im Ausnahmezustand und bräuchten auch mehr Begleitung/Entlastung.

Wir wünschen uns:

  1. Die derzeitigen Möglichkeiten Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollen weiterentwickelt und ausgebaut werden. Ärztinnen und Ärzte müssen sich daran halten. 
  2. So engmaschig wie möglich; signalisieren als Staat, dass Beihilfe zum Suizid grundsätzlich nicht gewollt ist und nur für die terminale Lebensphase vorgesehen ist.
  3. Sterbehilfe in Österreich darf kein Geschäftsmodell sein. Bsp. Schweiz: geschäftsmäßige Suizidhilfe.
  4. Die Beihilfe zum Suizid darf keinesfalls durch ÄrztInnen durchgeführt werde. Das wäre eine fatale Vermischung der Rolle und Aufgabe des Arztes zur Lebenserhaltung und zur Achtung des hippokratischen Eides.
  5. Hospiz und Sterbehilfe ist zu trennen (Sterbehilfe darf nicht auf Palliativstationen, in Hospizen und in Alters-, Pflege- oder Behinderteneinrichtungen durchgeführt werden).
  6. Vor einer Beihilfe zum Suizid braucht es eine umfassende Klärung durch ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen. Die Durchführung sollte aber ausschließlich durch eine Behörde erfolgen.
  7. Die Entscheidungsfreiheit des Helfers muss garantiert sein. Personen darf kein Nachteil daraus entstehen, wenn sie nicht an der Hilfe zum Suizid mitwirken. 
  8. Es muss klar sein, unter welchen Umständen die Straffreiheit des Helfers gegeben ist, Etablierung eines Prozederes für Sterbehilfe sehen wir als problematisch an.
  9. Information über Möglichkeiten von Palliative Care und Hospizarbeit sind nötig. Unter menschenwürdigem Sterben soll weiter an erster Stelle gute menschliche und medizinische Begleitung (sorgsame Definition suchen im Dialogforum) verstanden werden.
  10. Verfassungsgerichtshof fordert autonome Entscheidung ohne Einfluss Dritter und frei von sozialen und familiären Gründen. Der VfGH erwähnt auch die Hilfsbedürftigkeit, den eingeschränkten Bewegungsspielraum und sogar auch die ökonomischen Umstände. Das muss überprüft und im Bedarfsfall durch Unterstützungen ausgeglichen werden (z.B. Persönliche Assistenz). Es muss Rechtsanspruch auf diese Unterstützungen für ein selbstbestimmtes Leben geben, sonst passiert nichts! 
  11. Ausbau von Palliativmedizin und Hospiz (Parlamentsbeschluss aller Parteien nach Enquete-Kommission 2016). 
  12. Die Neuregelung ist mit einer guten Dokumentation und Begleitforschung zu begleiten, die nicht nur den Umfang der Inanspruchnahme von Suizidhilfe umfassen soll, sondern auch die Einwirkungen der Suizidhelfer auf die Willensbildung des Betroffenen und die Einflüsse des sozialen Umfeldes auf den Suizidwunsch.